Polizei.news Redaktion

Le Cerneux-Péquignot NE: Fahrzeug überschlägt sich – Fahrer verletzt

Am Montag, den 18. November, gegen 20:00 Uhr war ein 23-jähriger Mann aus Valdoie/Frankreich mit seinem Auto auf der Strasse von Le Cerneux-Péquignot in Richtung Le Locle unterwegs. Kurz nach Les Etages kam sein Fahrzeug in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich mehrmals und kam schliesslich auf dem Dach in einem Feld unterhalb der Strasse zum Stillstand.

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TCS: Gemäss aktueller Umfrage sind Parkierungskosten in der Schweiz gestiegen

Eine repräsentative Umfrage des TCS zur Ermittlung der aktuellen Parkierungs- und Fahrzeugpflegekosten in der Schweiz zeigt, dass die Kosten für Autobesitzende im Vergleich zu früheren Erhebungen überdurchschnittlich gestiegen sind. Auch die Ausgaben für Autowäsche und -pflege sind höher. Bei der Kilometerkostenberechnung für Personenwagen machen diese Faktoren 20 Prozent der jährlichen Kosten eines Durchschnittsautos und ein Drittel der Fixkosten aus.

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Mehr als die Hälfte aller E-Trottinett-Unfälle ereignen sich im Herbst und Winter im Dunkeln

Unfälle mit E-Trottinetts nehmen stetig zu. Die Analyse des TCS zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Unfälle und der Dunkelheit in den Wintermonaten. Anlässlich des 18. internationalen Tag des Lichts erinnert der TCS an die Regeln, die man mit dem E-Trottinett beachten muss, und gibt praktische Tipps, um auch bei Dunkelheit gut sichtbar zu sein.

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Neuenburg NE: Verkehrsunfall mit Verletzten auf der A5 im Osttunnel

Am Mittwoch, den 6. November, um 11:25 Uhr fuhr ein Auto, gesteuert von einer 80-jährigen Bewohnerin aus Moutier/BE, auf der A5 in Neuenburg im Osttunnel, Fahrtrichtung Lausanne. Beim Erreichen der Ausfahrt Vauseyon kam es zu einem Auffahrunfall mit einem Fahrzeug, das von einer 38-jährigen Bewohnerin aus Geneveys-sur-Coffrane gelenkt wurde, die aufgrund des Verkehrs abbremsen musste.

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Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.

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