Mehr als die Hälfte aller E-Trottinett-Unfälle ereignen sich im Herbst und Winter im Dunkeln
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Unfälle mit E-Trottinetts nehmen stetig zu. Die Analyse des TCS zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Unfälle und der Dunkelheit in den Wintermonaten.
Anlässlich des 18. internationalen Tag des Lichts erinnert der TCS an die Regeln, die man mit dem E-Trottinett beachten muss, und gibt praktische Tipps, um auch bei Dunkelheit gut sichtbar zu sein.
Dank seines platzsparenden Formats, seines geringen Gewichts und des leisen Motors ist das E-Trottinett in der Stadt zu einem beliebten Kurzstrecken-Fahrzeug geworden. Doch während der Absatz in der Schweiz in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen ist, trifft dies leider auch auf die Anzahl Unfälle zu. Die Daten des ASTRA wiesen für 2019 98 Unfälle aus, 2023 waren es 716 Unfälle. Obwohl der Anteil der E-Trottinett-Unfälle in Anbetracht aller Unfälle mit 0,18 Prozent im Jahr 2019 und 1,34 Prozent im Jahr 2023 weiterhin tief ist, hat sich die Zahl der Unfälle innert fünf Jahren um das 7,3-Fache erhöht. Dieser starke Anstieg ist bemerkenswert, da die Gesamtzahl der Unfälle in diesem Zeitraum stabil geblieben ist. Allerdings verkehren auch immer mehr E-Trottinetts auf Schweizer Strassen.
Häufige Unfälle in Herbst- und Winternächten
Bei der Analyse der Unfalldaten des ASTRA stellte der TCS einen klaren Zusammenhang zwischen der Anzahl Unfälle und der Dunkelheit während der Wintermonaten fest. Um diese Zahlen zu verdeutlichen, hat der TCS zur Ermittlung der dunklen Zeitspannen in den verschiedenen Monaten die offiziellen Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten miteinbezogen, und sie mit den Unfalldaten nach den entsprechenden Uhrzeiten verglichen.
Daraus ist ersichtlich, dass die Unfallzahlen 2023 während der Nacht in den besonders dunklen Monaten Januar, Februar, März, November und Dezember höher ausfallen. In den Frühlings- und Sommermonaten, die mehr Sonnenstunden bieten, ereignen sich dagegen weniger Unfälle im Dunkeln. Insbesondere in den Monaten Januar bis März und Oktober bis Dezember ereigneten sich mehr als die Hälfte der Unfälle vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang. Im Dezember ereigneten sich sogar fast zwei Drittel der Unfälle nachts. Ein Grund dafür ist, dass viele E-Trottinett-Nutzerinnen und -Nutzer mit relativ geregelten Arbeitszeiten pendeln. So wird das Trottinett im Winter mehrheitlich bei Dunkelheit benutzt.
Tipps für sicheres Fahren in der dunklen Jahreszeit
Die starke Zunahme von E-Trottinett-Unfällen verlangt von Nutzerinnen und Nutzern, aber auch von Auto-, Velo- und Motorradfahrern und -fahrerinnen erhöhte Vorsicht. Insbesondere bei Nacht oder Dämmerung ist das Unfallrisiko im Strassenverkehr höher als am Tag und bei nächtlichem Regen oder Schneefall sogar noch grösser. Im Herbst und im Winter ist es deshalb wichtig, im Strassenverkehr gut sichtbar zu sein, das betrifft insbesondere E-Trottinett-Fahrerinnen und -Fahrer.
Ein erster Schritt ist immer das Einschalten der Scheinwerfer vorne und hinten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie deren Kontrolle auf Sauberkeit und Reichweite. Ausserdem empfiehlt der TCS, helle Kleidung und reflektierende Elemente zu tragen. Denn im Dunkeln ist eine Person mit Reflektoren für andere Verkehrsteilnehmende aus bis zu 140 Metern Entfernung sichtbar. Auf der Website madevisible.swiss, der Seite der gleichnamigen Präventionskampagne, die jährlich vom TCS erneuert wird, gibt es zahlreiche Vorschläge für Kleidung und Accessoires, die die Sichtbarkeit bei Nacht erhöhen. Schliesslich empfiehlt der TCS allen E-Trottinett-Fahrenden das Tragen eines Helms, auch wenn dies derzeit gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Zur Erinnerung: E-Trottinetts sind motorisierte Zweiräder
Von Gesetzes wegen sind E-Trottinetts motorisierte Zweiräder, die zu den „Leicht-Motorfahrrädern“ gehören (wie z. B. E-Bikes bis 25 km/h). Im Sinne der Verkehrssicherheit möchte der TCS daran erinnern, dass E-Trottinetts:
- für Minderjährige unter 14 Jahren nicht erlaubt sind (ab 14 Jahren ist das Fahren mit einem Führerausweis M erlaubt, ab 16 Jahren ist der Ausweis nicht mehr notwendig)
- eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt haben
- in der Schweiz für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sein müssen
- auf Trottoirs und Fusswegen nicht gefahren werden dürfen
- mit Dauerscheinwerfern ausgestattet sein müssen (vorne weiss, hinten rot)
- nur die Lenkenden und nicht mehrere Personen befördern dürfen
Quelle: TCS
Titelbild: Symbolbild © TCS